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Bietergemeinschaft; Arbeitsgemeinschaft; Insolvenz; Ausscheiden; Angebot; Zuschlagserteilung

RechtsprechungVergaberechtF. Keschmannbbl 2014/40bbl 2014, 35 Heft 1 v. 1.2.2014

wr VRG 2007 § 20 Abs 1, BVergG 2006 § 2 Z 15, BVergG 2006 § 229 Abs 1 Z 2, BVergG 2006 § 255 Abs 8

Eine Änderung der Zusammensetzung einer Bieter- oder Arbeitsgemeinschaft nach Ablauf der Angebotsfrist ist im offenen Verfahren unzulässig. Darin wäre eine gegen das Verhandlungsverbot verstoßende Angebotsänderung zu erblicken.

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