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Haftung des Werkunternehmers für Gewässerverunreinigungen nach Übergabe des Werks; Rechtsprechungsänderung

RechtsprechungZivilrechtM. Auer , B. Egglmeier-Schmolkebbl 2014/28bbl 2014, 29 Heft 1 v. 1.2.2014

ABGB § 1297, ABGB § 1299, WRG § 31, WRG § 72

Ein Werkunternehmer, der objektiv gegen § 31 Abs 1 WRG verstößt, kann sich seiner Pflichten nach § 31 Abs 2 und 3 WRG durch die Übergabe des die Gefahr einer Gewässerverunreinigung zumindest mitverursachenden Werks an den Besteller nicht entledigen.

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