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Mindestabstand; Vordach; untergeordneter Bauteil

RechtsprechungÖffentliches RechtK. Giesebbl 2014/15bbl 2014, 23 Heft 1 v. 1.2.2014

tir BauO 2001 § 2 Z 16, tir BauO 2001 § 6 Abs 2 a

Bei einem über 8 m hohen Haus kann ein Vordach mit einer Auskragung von 1 m noch durchaus als „untergeordneter Bauteil“ angesehen werden.

VwGH, 27.08.2013, 2012/06/0153

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