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Superädifikatseigenschaft einer Photovoltaikanlage

RechtsprechungZivilrechtM. Auer, B. Egglmeier-Schmolkebbl 2013/227bbl 2013, 259 Heft 6 v. 15.12.2013

§ 435 ABGB

Eine als Dachanlage hergestellte Photovoltaikanlage ist kein Superädifikat, weil es sich mangels fester Verbindung mit dem Boden um kein selbständiges Bauwerk handelt.

OGH 16.7.2013, 5 Ob 223/12y

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