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Gewährleistungsanspruch nur für zugesicherte Eigenschaften

RechtsprechungZivilrechtM. Auer, B. Egglmeier-Schmolkebbl 2013/222bbl 2013, 258 Heft 6 v. 15.12.2013

§§ 922 ff ABGB

Die erhöhte Schmutzanfälligkeit einer gewollten gekrümmten Hausfassade ist kein Mangel, wenn die Kosten der Fassadenreinigung vor Errichtung der Fassade kein Thema waren.

OGH 4.7.2013, 6 Ob 109/13t

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