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Stiege; Außenstiege; baubewilligungspflichtige Maßnahmen

RechtsprechungÖffentliches RechtK. Giesebbl 2013/209bbl 2013, 249 Heft 6 v. 15.12.2013

§ 60 Abs 1 lit b und lit c wr BauO

Die Errichtung einer (Außen-) Stiege zum Gebäudedach (hier: Aufstiegshilfe zum Zweck der Nutzung des Daches als Dachterrasse) ist baubewilligungspflichtig.

VwGH 23.7.2013, 2010/05/0089

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