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Haftung des Sachverständigen; Verwendung unrichtiger Daten eines Vorsachverständigen

RechtsprechungZivilrechtM. Auer, B. Egglmeier-Schmolkebbl 2013/185bbl 2013, 212 Heft 5 v. 15.10.2013

§ 1295 Abs 1 ABGB

Sind die von einem Gutachter zugrunde gelegten Daten - welche von einem anderen Gutachter im Vorprozess erhoben wurden - falsch, wodurch das Gutachten letztlich unrichtig ist, kann ihm dann kein Sorgfaltsverstoß zur Last gelegt werden, wenn er die maßgeblichen Daten mit Einverständnis des beauftragenden Gerichtes verwenden durfte.

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