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Kfz-Stellplätze; Bauauftrag; Adressat

RechtsprechungÖffentliches RechtK. Giesebbl 2013/173bbl 2013, 203 Heft 5 v. 15.10.2013

§ 129 Abs 1 und 10 wr BauO

§§ 1, 2 wr GaragenG

Der baupolizeiliche Auftrag, die bewilligungslose Verwendung des Vorgartenbereichs als Stellplatz für Kraftfahrzeuge (hier: von dritten Personen) aufzulassen, ist stets an den Liegenschaftseigentümer zu richten.

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