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Verlängerung der Baubewilligung; Parteistellung; subjektivöffentliche Nachbarrechte

RechtsprechungÖffentliches RechtK. Giesebbl 2013/162bbl 2013, 199 Heft 5 v. 15.10.2013

§ 21 krnt BauO 1996 (idF vor der Nov LGBl 80/2012)

Ist die Anzahl der Verlängerungen gesetzlich nicht begrenzt, ist auch eine wiederholte Verlängerung der Wirksamkeit der Baubewilligung zulässig.

Im Verlängerungsverfahren haben die Parteien des Baubewilligungsverfahrens Parteistellung.

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