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Baueinstellung; Formvorgabe; Rechtswirkungen

Grundlagen und Praxis des BaurechtsKärntenPeter Kastner, Wolfgang Kleeweinbbl 2013, 192 Heft 5 v. 15.10.2013

§§ 6 lit a, 35 Abs 1 lit a krnt BauO 1996

Formlose Baueinstellungen sind nicht durchsetzbar. Ein Baustopp nach der krnt BauO hat in Form eines Bescheides zu ergehen.

VA 14.3.2013, K-BT/0043-B/1/2012

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