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Übertragung von Nutzungsrechten an Baurechtsliegenschaften

RechtsprechungZivilrechtM. Auer, B. Egglmeier-Schmolkebbl 2013/151bbl 2013, 173 Heft 4 v. 15.8.2013

§§ 1404 ff ABGB

Die Vereinbarung, wonach bis zur grundbücherlichen Übertragung eines Baurechts ein Nutzungsrecht an der betreffenden Liegenschaft gegen bestimmte Gegenleistungen eingeräumt wird, ist ohne Zustimmung aller beteiligten Parteien nicht übertragbar. Nach der herrschenden Einheitstheorie wird die Vertragsübernahme erst durch (allenfalls im Vorhinein gegebene) Zustimmung des verbleibenden Vertragspartners wirksam.

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