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Unterlassene Lastenfreistellung; Regressanspruch des Berufshaftpflichtversicherers

RechtsprechungZivilrechtM. Auer, B. Egglmeier-Schmolkebbl 2013/146bbl 2013, 170 Heft 4 v. 15.8.2013

§ 1358 ABGB

§ 67 VersVG

Verabsäumt es ein Rechtsanwalt oder Notar, entgegen der Treuhandvereinbarung für die Lastenfreistellung der erworbenen Liegenschaft Vorsorge zu treffen und ersetzt die Berufshaftpflichtversicherung dem Käufer den so erlittenen Schaden, gehen die Ansprüche des Käufers gegen den um den Aufwand der Lastenfreistellung bereicherten Verkäufer gemäß § 1358 ABGB iVm § 67 VersVG auf die Haftpflichtversicherung über.

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