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Mangelhafte Fliesenverlegung; ständige Ausbesserung durch Werkunternehmer; Beginn Verjährungsfrist Schadenersatzanspruch; alternative Kausalität; Schadensteilung

RechtsprechungZivilrechtM. Auer, B. Egglmeier-Schmolkebbl 2013/137bbl 2013, 161 Heft 4 v. 15.8.2013

§§ 1167, 1304, 1489 ABGB

Bei Schlechterfüllung beginnt die Verjährung des Schadenersatzanspruchs erst dann, wenn dem Besteller erkennbar ist, dass eine erfolgte Verbesserung misslungen ist, oder wenn feststeht, dass der Werkunternehmer die Verbesserung endgültig verweigert.

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