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Nachbarabstand; flächenmäßige Ausnützbarkeit eines Bauplatzes; Rangierfläche; gärtnerisch auszugestaltende Fläche

RechtsprechungÖffentliches RechtK. Giesebbl 2013/127bbl 2013, 158 Heft 4 v. 15.8.2013

§§ 79 Abs 6, 134a Abs 1 lit a wr BauO

§ 12 Abs 3 lit c wr GaragenG 1957

Eine Rangierfläche ist nicht größer als "unbedingt erforderlich" (im Sinn des § 79 Abs 6 wr BauO), wenn sie nicht breiter als die im wr GaragenG vorgesehene Mindestbreite ist.

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