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Widerruf; sachlicher Grund; bestandsfeste Festlegung eines Widerrufsgrundes; Budgetüberschreitung

RechtsprechungVergaberechtF. Keschmannbbl 2013/112bbl 2013, 120 Heft 3 v. 15.6.2013

§§ 139 Abs 2 Z 3, 325 Abs 1 BVergG 2006

Dem AG steht es nicht zu, selbst Widerrufsgründe festzulegen. Wird die Ausschreibung nicht angefochten, werden auch solche Widerrufsgründe bestandsfest und alle am Vergabeverfahren beteiligten Parteien sind daran gebunden.

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