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Grundbuchsberichtigung

RechtsprechungZivilrechtM. Auer, B. Egglmeier-Schmolkebbl 2013/108bbl 2013, 118 Heft 3 v. 15.6.2013

§ 21 GUG

§ 300 ABGB

Ein Antragsrecht auf Berichtigung des Grundbuchs gemäß § 21 Abs 1 und 2 GUG steht nur demjenigen zu, der nach Antragsinhalt und Aktenlage die mögliche Verletzung eines bücherlichen Rechtes durch die unterbliebene Übertragung einer Eintragung im Zuge der ADV-Grundbuchsumstellung aufzeigen kann. Dies ist nicht der Fall, wenn zwar im Zuge der Grundbuchsumstellung in der Aufschrift des Gutbestandsblattes die ursprüngliche Ersichtlichma-

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