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Immobilienkauf; Haftung des Vertragserrichters; Unterlassung umsatzsteuerrechtlicher Aufklärung

RechtsprechungZivilrechtM. Auer, B. Egglmeier-Schmolkebbl 2013/98bbl 2013, 114 Heft 3 v. 15.6.2013

§ 1299 ABGB

Die Anforderungen an die Sorgfaltspflicht eines Rechtsberaters dürfen nicht überspannt werden; es können von ihm nur der Fleiß und die Kenntnisse verlangt werden, die seine Fachgenossen gewöhnlich haben. Bei der Beurteilung dieser Frage müssen auch der Auftrag und das im Einzelfall davon betroffene Geschäft berücksichtigt werden.

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