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Geringfügiger Grenzüberbau; Schikaneeinwand; Betonung der subjektiven Tatseite des Bauführers

RechtsprechungZivilrechtM. Auer, B. Egglmeier-Schmolkebbl 2013/94bbl 2013, 110 Heft 3 v. 15.6.2013

§§ 18, 1295 Abs 2 ABGB

Bei einem geringfügigen Grenzüberbau kann der Schikaneeinwand des Bauführers berechtigt sein, wenn eine Verhaltensweise des Grundnachbarn vorliegt, die weit überwiegend auf eine Schädigung des Bauführers abzielt, und die Wahrung und Verfolgung der sich aus der Freiheit des Eigentums ergebenden Rechte deutlich in den Hintergrund tritt.

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