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Garagenzufahrt; vereinfachtes Baubewilligungsverfahren; subjektiv-öffentliche Nachbarrechte

RechtsprechungÖffentliches RechtK. Giesebbl 2013/92bbl 2013, 109 Heft 3 v. 15.6.2013

§§ 70a, 79 Abs 6, 134a wr BauO

Die Zufahrt zu einer zulässigen Garage ist eine "unbedingt erforderliche" Zufahrt iSd § 76 Abs 6 wr BauO.

Zur Frage, ob zu Recht das vereinfachte Baubewilligungsverfahren durchgeführt wurde, haben Nachbarn kein Mitspracherecht.

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