§§ 23 Abs 3 lit h und i, 26 krnt BauO 1996
§ 52 AVG
Ein schalltechnisches Sachverständigengutachten ist mangelhaft, wenn nicht nachvollziehbar ist, auf welcher fachlichen Grundlage vom Schallausmaß im Freien auf das Schallausmaß im Innern eines Gebäudes geschlossen worden ist.