§§ 19 Abs 1, 125 Abs 3 Z 1 BVergG 2006
Im Rahmen der vertieften Angebotsprüfung sind Erklärungen des Bieters über sehr günstige Einkaufsmöglichkeiten durch Anforderung entsprechender Nachweise zu prüfen.
VKS Wien 27.9.2012, VKS-8526/12
§§ 19 Abs 1, 125 Abs 3 Z 1 BVergG 2006
Im Rahmen der vertieften Angebotsprüfung sind Erklärungen des Bieters über sehr günstige Einkaufsmöglichkeiten durch Anforderung entsprechender Nachweise zu prüfen.
VKS Wien 27.9.2012, VKS-8526/12