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Bieterlücke; Leitprodukt; unbehebbarer Mangel

RechtsprechungVergaberechtF. Keschmannbbl 2013/74bbl 2013, 81 Heft 2 v. 22.4.2013

§ 106 Abs 7 BVergG 2006

Mit der Nennung des Herstellernamens wird die fachtechnische Prüfung möglich, ob das angebotene Bauprodukt die Vorgaben der Ausschreibung erfüllt.

BVA 26.11.2012, N/0095-BVA/04/2012-24

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