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Kein Regressanspruch der Versicherung gegen den leicht fahrlässig handelnden Wohnungseigentumsbewerber

RechtsprechungZivilrechtM. Auer, B. Egglmeier-Schmolkebbl 2013/70bbl 2013, 78 Heft 2 v. 22.4.2013

§§ 61, 67, 69 VersVG

§ 1318 ABGB

Der Wohnungseigentumsbewerber, der leicht fahrlässig einen Wasserschaden in der bereits übergebenen Wohnung und davon ausgehend in anderen Wohnungen sowie im Stiegenhaus des

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