§§ 61, 67, 69 VersVG
§ 1318 ABGB
Der Wohnungseigentumsbewerber, der leicht fahrlässig einen Wasserschaden in der bereits übergebenen Wohnung und davon ausgehend in anderen Wohnungen sowie im Stiegenhaus des
§§ 61, 67, 69 VersVG
§ 1318 ABGB
Der Wohnungseigentumsbewerber, der leicht fahrlässig einen Wasserschaden in der bereits übergebenen Wohnung und davon ausgehend in anderen Wohnungen sowie im Stiegenhaus des