§ 364 ABGB
Führt die Aufschüttung eines Erdwalls zu einer Druckerhöhung auf das Nachbargrundstück um ca 5%, nicht aber zu schadhaften Auswirkungen auf das darauf stehende Wirtschaftsgebäude und ist keine ernstlich drohende und unmittelbar bevorstehende Gefahr einer Schädigung vorhanden, sind die Voraussetzungen für eine vorbeugende Unterlassungsklage nicht gegeben.