§ 333 Abs 3 ASVG
Der Dienstgeber kann auch gegenüber einem Scheinselbstständigen das Dienstgeberhaftungsprivileg in Anspruch nehmen. Darin liegt kein rechtsmissbräuchliches Verhalten.
§ 333 Abs 3 ASVG
Der Dienstgeber kann auch gegenüber einem Scheinselbstständigen das Dienstgeberhaftungsprivileg in Anspruch nehmen. Darin liegt kein rechtsmissbräuchliches Verhalten.