§§ 19 Z 1, 21 Abs 1 und Abs 3, 23, 26 stmk BauG 1995
Die Errichtung einer Kfz-Abstellfläche mit einem Montageschacht und einer Zugangsstiege ist baubewilligungspflichtig.
§§ 19 Z 1, 21 Abs 1 und Abs 3, 23, 26 stmk BauG 1995
Die Errichtung einer Kfz-Abstellfläche mit einem Montageschacht und einer Zugangsstiege ist baubewilligungspflichtig.