§ 13 Abs 12 stmk BauG 1995
§ 25 Abs 3 Z 1 lit b stmk ROG 1974
Bei der Prüfung der Zumutbarkeit von Immissionen ist auf die im Rahmen der Flächenwidmung zulässige Nutzung des Grundstückes abzustellen.
§ 13 Abs 12 stmk BauG 1995
§ 25 Abs 3 Z 1 lit b stmk ROG 1974
Bei der Prüfung der Zumutbarkeit von Immissionen ist auf die im Rahmen der Flächenwidmung zulässige Nutzung des Grundstückes abzustellen.