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Grenzabstand; Gebäude gegenüber öffentlichen Verkehrsflächen

RechtsprechungÖffentliches RechtK. Giesebbl 2013/12bbl 2013, 27 Heft 1 v. 22.2.2013

§§ 13 Abs 2, 3 und 12 stmk BauG 1995

Auch wenn zwischen dem Baugrundstück und der öffentlichen Verkehrsfläche noch ein schmaler Grundstreifen eines Nachbarn liegt (hier: ca 50 bis 100 cm, Teil einer abfallenden Böschung zur Verkehrsfläche), handelt es sich bei dem geplanten Gebäudezubau auf dem Baugrundstück dennoch um ein "Gebäude gegenüber einer öffentlichen Verkehrsfläche".

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