§ 14 Abs 1 und 2 oö AbwasserentsorgungsG 2001
Bei der Frage der wirtschaftlichen Zumutbarkeit sind die Kosten eines Kanalanschlusses mit und ohne Benützung fremden Grundes zu vergleichen.
Ist aber ein Anschluss ohne Inanspruchnahme von Fremdgrund gar nicht möglich, müssen die verschiedenen Anschlussvarianten auf dem Fremdgrund einander gegenübergestellt werden.