§§ 6 Abs 2, 48 Abs 1 Z 2 nö BauO 1996
Einem Nachbarn kommt kein subjektiv-öffentliches Recht zu, dass der Lichteinfall auf seine Photovoltaikanlage (hier: durch eine geänderte Dachform) nicht beeinträchtigt werde.
§§ 6 Abs 2, 48 Abs 1 Z 2 nö BauO 1996
Einem Nachbarn kommt kein subjektiv-öffentliches Recht zu, dass der Lichteinfall auf seine Photovoltaikanlage (hier: durch eine geänderte Dachform) nicht beeinträchtigt werde.