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Anwendung des Anscheinsbeweises bei latentem Mangel im Gewährleistungsrecht

RechtsprechungZivilrechtM. Auer, B. Egglmeier-Schmolkebbl 2012/235bbl 2012, 273 Heft 6 v. 22.11.2012

§ 272 ZPO

Die Feststellung, dass ein Hausschwamm-Myzel seiner Anlage nach schon im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses (latent) vorhanden gewesen ist, kann aufgrund eines Anscheinsbeweises getroffen werden, weil es ansonsten nicht ein Jahr später zum Ausbruch des Hausschwamms hätte kommen können.

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