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Wohnhaus mit Tagesstätte für schwer- oder mehrfach behinderte Menschen; Flächenwidmung "Wohngebiet"; Immissionsschutz; subjektiv-öffentliche Nachbarrechte

RechtsprechungÖffentliches RechtK. Giesebbl 2012/215bbl 2012, 262 Heft 6 v. 22.11.2012

§ 6 Abs 2 Z 2 nö BauO 1996

§ 16 Abs 1 Z 1 und Abs 4 nö ROG 1976

Bei einem Wohnhaus mit Tagesstätte für schwer- oder mehrfach behinderte Menschen handelt es sich um eine "soziale Einrichtung", die im "Bauland-Wohngebiet" zulässig ist.

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