§ 22 nö BauO 1996
§ 42 Abs 2 AVG
Werden Nachbarn in einem Bauverfahren ohne mündliche Verhandlung zur Erhebung von Einwendungen aufgefordert, kann Präklusion der Parteistellung nur dann eintreten, wenn die Aufforderung einen Rechtsfolgenhinweis bezüglich der Präklusionsfolgen enthalten hat.