§§ 6 Abs 2, 35 nö BauO 1996
Nachbarn kommt kein subjektiv-öffentliches Recht auf Geltendmachung des Nichtbestehens einer baubehördlichen Bewilligung (hier: mangels rechtzeitigen Baubeginns) zu.
VwGH 23.8.2012, 2011/05/0006
§§ 6 Abs 2, 35 nö BauO 1996
Nachbarn kommt kein subjektiv-öffentliches Recht auf Geltendmachung des Nichtbestehens einer baubehördlichen Bewilligung (hier: mangels rechtzeitigen Baubeginns) zu.
VwGH 23.8.2012, 2011/05/0006