§ 25 Abs 1 letzter Satz stmk BauG 1995
Die Kundmachung der mündlichen Verhandlung durch Aufstellen einer Tafel auf dem Baugrundstück kann den verpflichtend vorgesehenen Anschlag in der Gemeinde nicht ersetzen.
Dem Eigentümer eines 184 m vom Baugrundstück entfernten Grundstückes kommt keine Parteistellung als Nachbar zu, weil seine Nachbarrechte nicht einmal abstrakt berührt werden könnten.