§ 22 Abs 3 oö ROG 1994
§ 31 Abs 6 oö BauO 1994
Da die Flächenwidmung "Kurgebiet" nicht dem Nachbarschutz dient, räumt sie Nachbarn kein subjektiv-öffentliches Recht auf Einhaltung der Flächenwidmung ein.
§ 22 Abs 3 oö ROG 1994
§ 31 Abs 6 oö BauO 1994
Da die Flächenwidmung "Kurgebiet" nicht dem Nachbarschutz dient, räumt sie Nachbarn kein subjektiv-öffentliches Recht auf Einhaltung der Flächenwidmung ein.