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Bebauungsplan; Begriff "Fremdenverkehrsgebäude"

RechtsprechungÖffentliches RechtK. Giesebbl 2012/172bbl 2012, 212 Heft 5 v. 15.10.2012

§ 3 Abs 4 lit a krnt GPlG 1995

§ 4 Abs 4 textlicher Bebauungsplan Pörtschach 2005

"Fremdenverkehrsgebäude" dienen - im Unterschied zu Wohngebäuden (gemäß § 3 Abs 4 lit a krnt GPlG 1995) - vorrangig der Deckung des für den Fremdenverkehr bestehenden Beherbergungsbedarfes.

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