§ 25a Abs 1 bgld RPlG
§§ 2 Abs 4, 3, 5 Abs 1 bgld BauG 1997
Fehlen Bebauungs- bzw Teilbebauungspläne oder Bebauungsrichtlinien, hat die Baubehörde für das Baugrundstück anlässlich einer konkreten Bauführung mit Bescheid die Bebauungsweise festzulegen.