§§ 4 Z 29, 13 Abs 2, 26 Abs 1 stmk BauG 1995
§ 4 Z 29 stmk BauG normiert für die Zulässigkeit vorspringender Bauteile weder absolute noch konkrete relative Maße.
Beim Kriterium "im gewöhnlichen Ausmaß" ist nicht auf spezielle lokale Gegebenheiten abzustellen.