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Immissionsschutz, umweltmedizinische Beurteilung von Immissionen; Immissionsgrenzwerte; subjektivöffentliche Nachbarrechte; Privatgutachten; Gegengutachten

RechtsprechungÖffentliches RechtK. Giesebbl 2012/118bbl 2012, 164 Heft 4 v. 1.8.2012

§§ 23 Abs 3 lit h und i, 26 krnt BauO 1996

Bei der Stellungnahme eines Nachbarn handelt es sich auch im Fall, dass dieser ein Diplomingenieur ist, nicht um ein Gegengutachten, mit dem dem immissionstechnischen Gutachten des Amtssachverständigen auf gleicher fachlicher Ebene entgegengetreten wird.

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