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Keine Erweiterung der Dienstbarkeit allein durch bauliche Änderungen

RechtsprechungZivilrechtM. Auer, B. Egglmeier-Schmolkebbl 2012/110bbl 2012, 144 Heft 3 v. 15.6.2012

§ 484 ABGB

Ergibt sich durch eine Vergrößerung des herrschenden Gutes oder darauf erfolgter baulicher Veränderungen (Zubau) keine nachteilige Beanspruchung des dienenden Gutes, liegt alleine in der baulichen Veränderung - auch wenn diese erst durch nachträgliche Widmungsänderung widmungskonform wurde - keine unzulässige Erweiterung einer ungemessenen Servitut.

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