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Ersatzanspruch wegen Höherführung von Rauchgasanlagen; Adressat

RechtsprechungZivilrechtM. Auer, B. Egglmeier-Schmolkebbl 2012/101bbl 2012, 138 Heft 3 v. 15.6.2012

§ 126 Abs 4 wr BauO

Adressaten des Ersatzanspruch nach § 126 Abs 4 wr BauO sind die Eigentümer jener Gebäude/Objekte, die im Auftrag der Baubehörde als schutzbedürftig bezeichnet wurden.

OGH 20.12.2011, 8 Ob 119/11z

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