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Unterlassungsbegehren gegen in Miteigentümerversammlung beschlossene Baumaßnahmen; Rechtsweg

RechtsprechungZivilrechtM. Auer, B. Egglmeier-Schmolkebbl 2012/100bbl 2012, 138 Heft 3 v. 15.6.2012

§ 838a ABGB

Das Unterlassungsbegehren der Minderheit gegen die Durchführung einer mehrheitlich beschlossenen Maßnahme, das sich auf die Behauptung fehlerhafter Willensbildung stützt (hier: weil keine Maßnahme der ordentlichen Verwaltung vorliege), ist nach Inkrafttreten des § 838a ABGB im außerstreitigen Verfahren zu erledigen.

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