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Sanierung Terrasse; Wohnungseigentumsobjekt; Aufwandersatzanspruch gegen Alleinnutzungsberechtigten

RechtsprechungZivilrechtM. Auer, B. Egglmeier-Schmolkebbl 2012/98bbl 2012, 135 Heft 3 v. 15.6.2012

§ 1042 ABGB

§ 28 WEG 2002

Die Behebung eines ernsten Schadens im Sinn des § 28 Abs 1 Z 1 WEG des Hauses oder an einem Wohnungseigentumsobjekt ist stets ordentliche Verwaltung und fällt damit in die Zuständigkeit der Eigentümergemeinschaft, die dafür auch zahlungspflichtig ist. Diese Regel gilt grundsätzlich auch für die Erhaltung eines geänderten Wohnungseigentumsobjekts, selbst wenn die Änderung nur einem einzigen Wohnungseigentümer zu Gute kommt.

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