§ 10 Abs 1a UHG
Wenn bereits für dasselbe Grundstück eine Urkundenhinterlegung ersichtlich gemacht wurde, kommt eine (neuerliche) Ersichtlichmachung einer Urkundenhinterlegung für ein Bauwerk nicht in Betracht.
OGH 13.12.2011, 5 Ob 226/11p
§ 10 Abs 1a UHG
Wenn bereits für dasselbe Grundstück eine Urkundenhinterlegung ersichtlich gemacht wurde, kommt eine (neuerliche) Ersichtlichmachung einer Urkundenhinterlegung für ein Bauwerk nicht in Betracht.
OGH 13.12.2011, 5 Ob 226/11p