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Bewilligter Verwendungszweck; Begriff "Geschäftseinheit, bestehend aus Büroräumen"

RechtsprechungÖffentliches RechtK. Giesebbl 2012/92bbl 2012, 130 Heft 3 v. 15.6.2012

§§ 20 Abs 1 lit c, 37 Abs 4 lit d tir BauO 2001

§ 12 Abs 2 tir ROG 1984

Der Inhalt eines in der Baubewilligung bestimmten Verwendungszweckes ist - mangels abweichender gesetzlicher Anordnungen - nach der Rechtslage zum Zeitpunkt der Bewilligung zu beurteilen.

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