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Bauanzeige; baubewilligungspflichtige Maßnahmen; kein Baukonsens

RechtsprechungÖffentliches RechtK. Giesebbl 2012/91bbl 2012, 129 Heft 3 v. 15.6.2012

§ 22 Abs 3 und 4 tir BauO 2001 (jetzt: § 21 tir BauO 2011)

Wird ein in Wahrheit baubewilligungspflichtiges Vorhaben zum Gegenstand einer Bauanzeige gemacht, entsteht auch nach Ablauf der zur Feststellung der Bewilligungspflicht vorgesehenen Zweimonatsfrist kein baubehördlicher Konsens.

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