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Gegenstand des Bauansuchens

RechtsprechungÖffentliches RechtK. Giesebbl 2012/90bbl 2012, 129 Heft 3 v. 15.6.2012

§ 21 tir BauO 2001

Der Gegenstand eines Bauansuchens ist nicht nur aus dem Wortlaut der Beschreibung des Bauvorhabens, sondern insbesondere auch aus den Einreichplänen zu erschließen.

VwGH 22.2.2012, 2010/06/0046

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