§ 39 Abs 1 lit c tir ROG 2006
Die Errichtung einer Wohnung im "Gewerbe- und Industriegebiet" ist nur dann zulässig, wenn sie betriebstechnisch notwendig ist.
Der Betrieb eines Table-Dance-Lokales (Bewirtung von Gästen, tänzerische Darbietungen) erfordert außerhalb der Betriebszeit keine Anwesenheit von Beschäftigten.