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Flächenwidmung "Gewerbe- und Industriegebiet"; betriebstechnisch notwendige Wohnungen

RechtsprechungÖffentliches RechtK. Giesebbl 2012/88bbl 2012, 126 Heft 3 v. 15.6.2012

§ 39 Abs 1 lit c tir ROG 2006

Die Errichtung einer Wohnung im "Gewerbe- und Industriegebiet" ist nur dann zulässig, wenn sie betriebstechnisch notwendig ist.

Der Betrieb eines Table-Dance-Lokales (Bewirtung von Gästen, tänzerische Darbietungen) erfordert außerhalb der Betriebszeit keine Anwesenheit von Beschäftigten.

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