vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Immissionschutz; Hochwasserschutz; Restkompetenzen der Baubehörde; subjektiv-öffentliche Nachbarrechte

RechtsprechungÖffentliches RechtK. Giesebbl 2012/81bbl 2012, 122 Heft 3 v. 15.6.2012

§§ 6 Abs 1 und 2, 48 nö BauO 1996

Allfällige Geruchs- und Lärmentwicklungen, die sich aus Müllbehältern und Toilettanlagen eines Gasthauses ergeben können, sind - als mit der festgelegten Widmungsart (hier: "Bauland-Wohngebiet") typischerweise verbundene Immissionen - von den Nachbarn hinzunehmen.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!